Saatgut – grundlegend für die Ernährung aller Menschen
Ist der freie Zugang zu Saatgut ein Spielball der Globalisierung?
Saatgut steht am Beginn jeder Nahrungskette. Als Produkt vieler vorangehender Pflanzengenerationen und mit spezifischen Eigenschaften ausgestattet, verkörpert Saatgut eine besondere Technik der Pflanzenkultivierung, der Selektion und Pflege. Seit mehreren Jahrzehnten kämpfen nationale und internationale Unternehmen darum, Saatgut unter eigene Kontrolle zu bringen. Als wichtigstes Glied in der Nahrungsproduktion kann, wer Saatgut kontrolliert, auch die Kontrolle über die Grundlagen der Nahrungsproduktion ganzer Gesellschaften ausüben.
In einer aktuellen Analyse des weltweiten Saatgutsektors zeigte im September 2005 eine kanadische NGO mit welch beträchtlicher Geschwindigkeit sich weltweit die Konzentration von Saatgutunternehmen nach wie vor vollzieht. War es vor drei Jahren noch etwa ein Drittel des weltweiten Saatguthandels der von den 10 größten Unternehmen kontrolliert worden war, so liegt mittlerweile die Hälfte des weltweiten Marktes für Saatgüter in deren Händen. Die meisten von ihnen halten zahlreiche Saatgutpatente, die Gentech-Saaten gewinnen wachsende Marktanteile gewinnen. Dabei haben in den letzten Jahren die meisten der Gen-Giganten nicht nur Patente im Zusammenhang mit so genannten „Hauptnahrungspflanzen“, wie Weizen, Reis, Mais oder Soja erworben, sie bauen zusehends auch beträchtliche Anteile in Saaten für Obst und Gemüse auf. So hat beispielsweise Monsanto mit dem Erwerb von Seminis im Jänner 2005 ein führendes Unternehmen für Gemüse- und Obstsaaten erworben. Damit wurde Monsanto zu einem der führenden Unternehmen für Gemüse – und Fruchtsaaten, eine kanadische NGO schätzt im weltweiten Handel seinen Marktanteil auf etwa 23% bei Tomaten, 38 % für Gurkengewächse und etwa 25 % bei Zwiebel.
Patente schützen wen?
Mit dem juristischen Instrument der Patente wird „Geistiges Eigentum“ ausschließlich dem Patentinhaber zugesichert. Durch Biopatente werden alle anderen von der Nutzung dieser genetischen Ressourcen ausgeschlossen oder diese nur gegen Lizenzgebühren beanspruchen.
Bis zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) war der Patentschutz vor allem ein national wirkender Schutzmechanismus. Erst mit dem "Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums" (TRIPS) der WTO wurden Patente und andere Schutzmechanismen für geistiges Eigentum nach dem Muster westlicher Industrieländer im globalen Maßstab durchgesetzt. Neben den juristischen und rechtlichen Zugangsbeschränkungen sind aber auch die technischen mitzubedenken, die insbesondere in den letzten Monaten wieder verstärkt ins Zentrum der zivilgesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt wurden: Eine solche stellt etwa die „Terminatortechnologie“ dar. Vor einigen Monaten erst wurde bekannt, dass im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt der wissenschaftliche Ausschuss über die Aufhebung des Moratoriums auf diese Kontrolltechnologien beraten soll, sodass in der kommenden Vertragsstaatenkonferenz in Curitiba/Brasilien, die im Mai stattfinden wird, die momentane Ächtung dieser Technologien fallen wird.
Freier Zugang
In nahezu allen Ländern hatten und haben Frauen bei der Entwicklung von Kulturpflanzen eine wesentliche Rolle gespielt. Nicht nur in der traditionellen Zucht von Landsorten haben Frauen wesentliche Beiträge geleistet, sie haben in Gärten, Kleinfeldern und Restflächen eine Vielfalt von Nutz- und Kulturpflanzen entwickelt und erhalten, die als Gemüse, Obst und Kräuter die tägliche Ernährung ergänzen und als wichtige Vitaminbringer gelten. Weltweit sind mehr als 1,3 Mrd. Bauern und Bäuerinnen vom freien Zugang zu Saatgut wichtiger Nutz- und Kulturpflanzen abhängig. Und um ein vielfaches mehr an Menschen hängt vom freien Zugang zu genetischen Ressourcen ab, wenn es um Quellen für Vitamine oder weitere Zusatznährstoffen geht, wie sie etwa Obst, Gemüse oder Kräuter bereithalten. Die verschiedensten Initiativen von Regierungen auf internationaler Ebene, ob im Rahmen der FAO oder im Rahmen verschiedener UN-Umweltkonventionen, wie der so genannte Saatgutvertrag der FAO oder die Konvention über die Biologische Vielfalt, haben es bisher kaum geschafft, den freien Zugang zu oder die freien Nutzungsrechte an genetischen Ressourcen für arme Männer und Frauen, landlose Frauen und Männer oder KleinbäuerInnen zu sichern. Im Gegenteil - Geistige Eigentumsrechte an Organismen, Teilen davon oder ihren Eigenschaften, wo Patente, Copyrights oder ähnliche juristische Instrumente, die einzelnen kommerziellen Akteuren die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen, genießen einen ungleich stärkeren Rechtsschutz. Im Rahmen des Rechts auf Nahrung wären Staaten – national und international - verpflichtet, die Rechte von KleinbäuerInnen, armen/landlosen Frauen und Männern und indigenen Gemeinschaften im Zugang und der Nutzung von genetischen Ressourcen zu respektieren und gegen Übergriffe von Dritten zu schützen.
Das Versagen der Staaten bzw. von Regierungen, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, kann einmal mehr nicht anders als der mangelnde politische Wille interpretiert werden, Armut und Hunger weltweit wirksam entgegenzutreten und durch die ihnen zu Gebote stehenden Mittel zu bekämpfen.
(c) Gertrude Klaffenböck, Mitarbeiterin bei FIAN Österreich
Saatgut steht am Beginn jeder Nahrungskette. Als Produkt vieler vorangehender Pflanzengenerationen und mit spezifischen Eigenschaften ausgestattet, verkörpert Saatgut eine besondere Technik der Pflanzenkultivierung, der Selektion und Pflege. Seit mehreren Jahrzehnten kämpfen nationale und internationale Unternehmen darum, Saatgut unter eigene Kontrolle zu bringen. Als wichtigstes Glied in der Nahrungsproduktion kann, wer Saatgut kontrolliert, auch die Kontrolle über die Grundlagen der Nahrungsproduktion ganzer Gesellschaften ausüben.
In einer aktuellen Analyse des weltweiten Saatgutsektors zeigte im September 2005 eine kanadische NGO mit welch beträchtlicher Geschwindigkeit sich weltweit die Konzentration von Saatgutunternehmen nach wie vor vollzieht. War es vor drei Jahren noch etwa ein Drittel des weltweiten Saatguthandels der von den 10 größten Unternehmen kontrolliert worden war, so liegt mittlerweile die Hälfte des weltweiten Marktes für Saatgüter in deren Händen. Die meisten von ihnen halten zahlreiche Saatgutpatente, die Gentech-Saaten gewinnen wachsende Marktanteile gewinnen. Dabei haben in den letzten Jahren die meisten der Gen-Giganten nicht nur Patente im Zusammenhang mit so genannten „Hauptnahrungspflanzen“, wie Weizen, Reis, Mais oder Soja erworben, sie bauen zusehends auch beträchtliche Anteile in Saaten für Obst und Gemüse auf. So hat beispielsweise Monsanto mit dem Erwerb von Seminis im Jänner 2005 ein führendes Unternehmen für Gemüse- und Obstsaaten erworben. Damit wurde Monsanto zu einem der führenden Unternehmen für Gemüse – und Fruchtsaaten, eine kanadische NGO schätzt im weltweiten Handel seinen Marktanteil auf etwa 23% bei Tomaten, 38 % für Gurkengewächse und etwa 25 % bei Zwiebel.
Patente schützen wen?
Mit dem juristischen Instrument der Patente wird „Geistiges Eigentum“ ausschließlich dem Patentinhaber zugesichert. Durch Biopatente werden alle anderen von der Nutzung dieser genetischen Ressourcen ausgeschlossen oder diese nur gegen Lizenzgebühren beanspruchen.
Bis zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) war der Patentschutz vor allem ein national wirkender Schutzmechanismus. Erst mit dem "Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums" (TRIPS) der WTO wurden Patente und andere Schutzmechanismen für geistiges Eigentum nach dem Muster westlicher Industrieländer im globalen Maßstab durchgesetzt. Neben den juristischen und rechtlichen Zugangsbeschränkungen sind aber auch die technischen mitzubedenken, die insbesondere in den letzten Monaten wieder verstärkt ins Zentrum der zivilgesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt wurden: Eine solche stellt etwa die „Terminatortechnologie“ dar. Vor einigen Monaten erst wurde bekannt, dass im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt der wissenschaftliche Ausschuss über die Aufhebung des Moratoriums auf diese Kontrolltechnologien beraten soll, sodass in der kommenden Vertragsstaatenkonferenz in Curitiba/Brasilien, die im Mai stattfinden wird, die momentane Ächtung dieser Technologien fallen wird.
Freier Zugang
In nahezu allen Ländern hatten und haben Frauen bei der Entwicklung von Kulturpflanzen eine wesentliche Rolle gespielt. Nicht nur in der traditionellen Zucht von Landsorten haben Frauen wesentliche Beiträge geleistet, sie haben in Gärten, Kleinfeldern und Restflächen eine Vielfalt von Nutz- und Kulturpflanzen entwickelt und erhalten, die als Gemüse, Obst und Kräuter die tägliche Ernährung ergänzen und als wichtige Vitaminbringer gelten. Weltweit sind mehr als 1,3 Mrd. Bauern und Bäuerinnen vom freien Zugang zu Saatgut wichtiger Nutz- und Kulturpflanzen abhängig. Und um ein vielfaches mehr an Menschen hängt vom freien Zugang zu genetischen Ressourcen ab, wenn es um Quellen für Vitamine oder weitere Zusatznährstoffen geht, wie sie etwa Obst, Gemüse oder Kräuter bereithalten. Die verschiedensten Initiativen von Regierungen auf internationaler Ebene, ob im Rahmen der FAO oder im Rahmen verschiedener UN-Umweltkonventionen, wie der so genannte Saatgutvertrag der FAO oder die Konvention über die Biologische Vielfalt, haben es bisher kaum geschafft, den freien Zugang zu oder die freien Nutzungsrechte an genetischen Ressourcen für arme Männer und Frauen, landlose Frauen und Männer oder KleinbäuerInnen zu sichern. Im Gegenteil - Geistige Eigentumsrechte an Organismen, Teilen davon oder ihren Eigenschaften, wo Patente, Copyrights oder ähnliche juristische Instrumente, die einzelnen kommerziellen Akteuren die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen, genießen einen ungleich stärkeren Rechtsschutz. Im Rahmen des Rechts auf Nahrung wären Staaten – national und international - verpflichtet, die Rechte von KleinbäuerInnen, armen/landlosen Frauen und Männern und indigenen Gemeinschaften im Zugang und der Nutzung von genetischen Ressourcen zu respektieren und gegen Übergriffe von Dritten zu schützen.
Das Versagen der Staaten bzw. von Regierungen, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, kann einmal mehr nicht anders als der mangelnde politische Wille interpretiert werden, Armut und Hunger weltweit wirksam entgegenzutreten und durch die ihnen zu Gebote stehenden Mittel zu bekämpfen.
(c) Gertrude Klaffenböck, Mitarbeiterin bei FIAN Österreich
rosenherz - 20. Dez, 00:37


